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Zwangsstörungen

Gelegentliche zwanghafte Verhaltensweisen wie das wiederholte Kontrollieren von Wasserhähnen,
das Vermeiden, auf Fugen zu treten oder das Festhalten an einer inneren Melodie, können bei fast jedem Menschen sporadisch auftreten und sind als harmlos einzustufen.

Von einer Zwangserkrankung spricht man, wenn beispielsweise Wasch-, Kontrollzwänge oder das Herausreißen der eigenen Haare (Trichotillomanie) sich immer mehr aufdrängen und die Unterlassung dieser Handlungen große Ängste auslöst.
Obwohl vielen Kranken das Unsinnige dieser Ängste, z. B. der Verschmutzungsangst, vernunftmäßig klar ist, gelingt es dennoch häufig nicht, die Zwangshandlungen zu unterlassen. Gleiches gilt für Zwangsgedanken mit meist unangenehmen Inhalten. So können sich Zwänge über den ganzen Tag ausbreiten und führen zu erheblichen Einschränkungen von Lebensqualität und beruflicher Leistungsfähigkeit.

Angehörige werden häufig in die ritualisierten Zwangshandlungen einbezogen. Aus Unkenntnis über effiziente Behandlungsmöglichkeiten und aus einer gewissen Scham heraus halten viele Kranke ihre Beschwerden vor der Öffentlichkeit verborgen.

In dieser Situation bietet unser Hauses mit stationärer Therapie speziell für zwangserkrankte Menschen wirksame Hilfen.

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