Ihre Aufnahme und Entlassung

Was ist zu tun? Was müssen Sie wissen?

Im Notfall beginnt Ihr Aufenthalt bei uns in der Zentralen Notaufnahme (ZNA). Hier wird Ihnen zunächst medizinische Hilfe geleistet bevor Sie administrativ aufgenommen werden. Die Informationen, die dafür benötigt werden, können gerne von Ihren Angehörigen bei unserer Patientenaufnahme bereitgestellt werden.

Die geplante Aufnahme in einer unserer Kliniken erfolgt in der Regel nach Vorgesprächen mit den entsprechenden Abteilungen. Dort teilt man Ihnen den Termin Ihrer Behandlung und Aufnahme mit. Dies ist auch der Zeitpunkt etwaige Wahlleistungen anzugeben.  Am Tag Ihrer Behandlung melden Sie sich, sofern nicht anders vereinbart, an unserer Patientenaufnahme an. Nach Ihrer administrativen Aufnahme informieren unsere Mitarbeiter Sie über die nächsten Schritte und stehen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung. 

Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung gibt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt so schnell wie möglich Bescheid. Noch vor Ort erhalten Sie die Informationen für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer weiteren Behandlung benötigen, helfen unserer Mitarbeiter des Case-Managements oder des Sozialdienstes gerne weiter. Warten Sie am Tag Ihrer Entlassung gerne in einer unserer Sitzecken auf Ihre Entlassungsunterlagen oder die Person/en die Sie abholen.
(Mehr zum strukturierten Entlassmanagement finden Sie unten)

 

Wertgegenstände

Bitte bringen Sie nur das Nötigste an Wertsachen mit in unsere Kliniken.

Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, oder von Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Krankenhausgrundstück oder auf einem vom Krankenhaus bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet der Krankenhausträger nicht; nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit druch das Personal; das gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht der Verwaltung zur Verwahrung übergeben wurden.

Haftungsansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung von Geld und Wertsachen, die durch die Verwaltung verwahrt wurden, sowie für Nachlassgegenstände, die sich in der Verwahrung der Verwaltung befunden haben, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden; die Frist beginnt frühestens mit der Entlassung des Patienten.

Mehr dazu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der einzelnen Kliniken. 

 

Wo finde ich die Aufnahme?

Klinik Bassum
Marie-Hackfeld-Str. 6
27211 Bassum

Die Patientenaufnahme befindet sich im Erdgeschoss neben der Pforte im Eingangsbereich der Klinik. Auch die Aufnahme für das Zentrum für seelische Gesundheit findet hier statt.

Tel. 04241 81 – 0

Öffnungszeiten unserer Aufnahme:

Montag – Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr

Wo finde ich die Aufnahme?

Klinik Diepholz
Eschfeldstr. 8
49356 Diepholz

Die Patientenaufnahme befindet sich neben der Pforte im Eingangsbereich - 2. Tür links.

Tel. 05441 972 – 0

Öffnungszeiten unserer Aufnahme:

Patienten wenden sich bitte zunächst an die Pforte.
Diese ist täglich von 06:00 – 22:00 Uhr besetzt.

Wo finde ich die Aufnahme?

Klinik Sulingen
Schmelingstr. 47
27232 Sulingen

Die Patientenaufnahme befindet sich im Erdgeschoss neben der Pforte im Eingangsbereich.

Tel. 04271 82 – 0

Öffnungszeiten unserer Aufnahme:

Montag – Sonntag: 07:00 – 16:00 Uhr

  1. der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V haben die Kliniken der Kliniken Landkreis Diepholz gGmbH ein strukturiertes Entlassmanagement eingeführt.
  2. Ziel des Entlassmanagements ist die bedarfsgerechte kontinuierliche Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung. Um ein gutes Behandlungsergebnis zu sichern, kann eine weitere Anschlussversorgung notwendig werden. Unser Entlassmanagement zielt darauf ab, keine Versorgungsbrüche bei der Entlassung entstehen zu lassen. Insbesondere dann, wenn sich ein komplexer Versorgungsbedarf abzeichnet, werden mit Ihnen (ggf. auch Angehörigen oder Betreuern) die über das vorliegende Krankheitsbild entsprechenden Versorgungsmöglichkeiten für die Anschlussversorgung besprochen und eingeleitet.
  3. Rückfragen der Weiterbehandler zum Entlassmanagement sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 und Samstag und Sonntag in der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr über die Telefonzentralen, die an den zuständigen Ansprechpartner weiterleiten, folgende Rufnummern erreichbar:

Bassum: 04241 81 – 0

Zentrum für seelische Gesundheit: 04241 81 – 30200

Diepholz: 05441 972 – 0

Sulingen: 04271 82 – 0